Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirkungen des Abschlusses eines Vertrages nach Verhandlungen in der Privatwohnung des Verbrauchers; Verbraucherschützendes Widerrufsrecht und die Bestimmungen sowie Fristen dafür, nach Abschluss eines Darlehensvertrages in einer so genannten Haustürsituation; ...
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Haustürsituation bei Abschluss eines Vertrages in der Privatwohnung eines Verbrauchers, wenn bereits vorher unter Vermittlung derselben Person mit einem anderen Unternehmer ein Vertrag gleichen Inhalts weitgehend ausgehandelt und widerufen wurde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Uneingeschränktes Widerrufsrecht eines Haustürgeschäfts bei sofortigem Vertragsschluss
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 01.06.2006 - 3 O 750/06
- OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
Die Rückabwicklung hat in diesem Falle vielmehr unmittelbar zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts zu erfolgen (BGH NJW 2006, 1788). - EuGH, 25.10.2005 - C-229/04
Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
Vielmehr muss sich nach der bindenden Auslegung des europäischen Rechts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 25.10.2005 (WM 2005, 2086) die Bank die Haustürsituation bereits dann zurechnen lassen, wenn sie bei Abschluss des Darlehensvertrages objektiv vorgelegen hat (BGH NJW 2006, 1340). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
Vielmehr enthält sie den in § 2 Abs. 1 Satz 2 HaustürWG nicht vorgesehenen Satz: "Der Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer nach Empfang des Darlehens dieses nicht binnen zwei Wochen nach Erklärung des Widerrufs bzw. nach Auszahlung des Darlehns zurückzahlt." Eine derartige Widerrufsbelehrung genügt nicht den Anforderungen des § 2 HaustürWG, weil sie eine "andere" - zudem noch unrichtige - Erklärung enthält (BGH NJW 2004, 2731, 2733).
- BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
Es genügt, dass die Verhandlungen in der Privatwohnung einen unter mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der später geschlossene Vertrag nicht oder nicht so wie geschehen, zustande gekommen wäre (BGH NJW 1996, 926, 928;… Münchener Kommentar / Ulmer, BGB, 4. Aufl., § 312 Rdnr. 29). - BGH, 14.02.2006 - XI ZR 255/04
Zurechnung der Haustürsituation
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
Vielmehr muss sich nach der bindenden Auslegung des europäischen Rechts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 25.10.2005 (WM 2005, 2086) die Bank die Haustürsituation bereits dann zurechnen lassen, wenn sie bei Abschluss des Darlehensvertrages objektiv vorgelegen hat (BGH NJW 2006, 1340). - OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
Für eine solche Kausalität spricht bei engem zeitlichem Zusammenhang zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss - insbesondere, wie hier, bei Abschluss am selben Tag innerhalb der Wohnung - eine tatsächliche Vermutung (vgl. z. B. OLG Frankfurt WM 2002, 545, 547) oder auch der Beweis des ersten Anscheins (…so Münchener Kommentar aaO. Rdnr. 32). - OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 16 U 92/03
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
Das Fortwirken eines Überrumpelungseffekts wird in der Rechtsprechung allein in solchen Fälle geprüft , in denen wegen eines größeren zeitlichen Abstands die Kausalität der Haustürsituation für die Willenserklärung nicht ohne Weiteres indiziert ist und deshalb hierfür ein zusätzliches Kriterium gesucht werden muss (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.04.2004 - I-16 U 92/03 - jurisRspr).
Rechtsprechung
OLG Köln, 24.04.2006 - 17 W 73/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Antrag auf ein Anerkenntnisurteil
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 2; ; VV RVG Nr. 1000
- rewis.io
- rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 1000; ZPO § 91 Abs. 2
Verzicht auf Einigungsgebühr bei einvernehmlicher Verfahrensbeendigung unter bewusster Vermeidung des Vergleichsbegriffes - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.01.2006 - 31 O 147/05
- OLG Köln, 24.04.2006 - 17 W 73/06
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Befreiung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. in Hamburg von Gerichtskosten gem. § 18 des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz
- rechtsportal.de
GKG § 2
Befreiung des DRK von den Gerichtskosten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.07.2006 - 315 O 301/05
- OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1655
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06
Gerichtsgebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg
Auszug aus OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06
Der Einzelrichter des erkennenden Senats ist dieser letzteren Auffassung in seinem Beschluss vom 21.06.2006 (8 W 101/06) gefolgt. - OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97
Gebührenfreiheit des Bayerischen Roten Kreuzes
Auszug aus OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06
1995, 650; OLG München MDR 1998, 184.
- OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 10 W 139/10
Das Deutsche Rote Kreuz ist im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 S. 1 GKG nicht …
Diese kann nicht damit verneint werden, dass Bundesrecht auch jenes Recht sei, das sich aus der analogen Anwendung bundesgesetzlicher Normen ergebe (so aber OLG Hamburg OLGR 2006, 849).Mangels bundesgesetzlicher Regelung liegt ein Verstoß gegen Art. 31 GG nicht vor (vgl. OLG Celle OLGR 2008, 546; OLG München MDR 1998, 184; OLG Koblenz JurBüro 1995, 650; 1990, 1173; OLG Hamburg v. 21.06.2006, 8 W 101/06, OLGR 2006, 610; a.A. OLG Hamburg v. 04.10.2006, 8 W 163/06, OLGR 2006, 849).
Auf die Frage, ob das Deutsche Rote Kreuz in seiner heutigen Form wegen seines gemeinnützigen und mildtätigen Zweckes und der weitgehenden Identität in Zielsetzungen und Aufgabenbereichen als Nachfolgeorganisation des Deutschen Roten Kreuzes des Jahres 1937 oder jedenfalls jenen Roten Kreuzes verstanden werden kann, das die Nationalsozialisten vorgefunden haben (so OLG Koblenz JurBüro 1990, 1173; OLG Hamburg OLGR 2006, 849; a.A. OLG Celle OLGR 2008, 546), kommt es nicht an.
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2007 - 6 Ta 72/07
Keine Befreiung von Gerichtsgebühren für den Kreisverband Südwest-Pfalz e. V. des …
Ist - wie vorliegend - eine andere Organisation gegeben, kann entgegen der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (vgl. Beschluss vom 04. Oktober 2006 - 8 W 163/06 -) nicht mit dem Vorrang von Bundesrecht gegenüber Landesrecht nach Artikel 31 GG argumentiert werden.